Was beim täglichen Geschäft mit Offshore Gesellschaften zu berücksichtigen ist. Nutzen Sie auf keinen Fall amateurhafte Konzeptionen!

Eine der größten Gefahren beim Umgang mit Offshore Gesellschaften liegt in der ”wasserdichten Konzeption” für den heimischen Fiskus. Dieser hat mittlerweile nämlich mächtig aufgeholt und forscht in solchen Fällen intensiv nach, ob die Firma tatsächlich existiert und den Erfordernissen genügt. Die Zeiten der Briefkastenfirmen mit Standard-Treuhänder ohne Repräsentanz bzw. eigene Mitarbeiter sind vorbei!

Finanzbehörden können heute derartige Gebilde durch internationale Auskünfte nachweisen, was den Betroffenen dann mächtige Schwierigkeiten bereiten wird, wenn bedeutende Geschäfte über diese Anschrift abgewickelt wurden. Falls z.B. eine Betriebsprüfung ansteht und eine Offshore Gesellschaft mit im Spiel ist, wird sofort nach dem der Ort der Niederlassung gefragt. Anschließend wird eine Auskunft vom betreffenden Handelsregister eingeholt, der meistens erkennen lässt, dass die Firma kein örtliches Büro o.ä. unterhält. Dann kommen die eingetragenen Verwaltungsräte, Präsidenten bzw. Geschäftsführer an die Reihe. Sollten diese wie so oft mehrfach beschäftigte Personen sein, indem sie bei weit über 100 Gesellschaften eingetragen sind, besteht der dringende Verdacht, dass es sich lediglich um eine Briefkastenfirma handelt. Sollte die betreffende Gesellschaft kein geeignetes Personal beschäftigt haben, spricht dies auch nicht für eine ordentliche Führung des Betriebes. Weiterhin sollten die Betroffenen möglichst nicht bei einigen registrierten Firmengründungshelfer im Heimatland in der Kartei/Datei auftauchen. Anschließend wird eine internationale Handelsauskunft eingeholt, um nähere Umstände der Gesellschaft zu ergründen. Sollten darauf Vermerke wie ”Domizilgesellschaft”, ”Keine Angestellten” oder ”Auskunft verweigert” o.ä. zu finden sein, ist dies ein weiterer Baustein für die Anklage. Zusätzlich existieren zur Klärung der bestehenden Treuhandverhältnisse detaillierte Fragebogen, die jedoch fast immer weitere Gründe für die strafrechtliche Verfolgung hergeben. Auch eilig vorgelegte Bilanzen bzw. G+V helfen den Steuersündern dann nicht mehr, wenn sich bereits viele Hinweise auf Hinterziehungstatbestände ergeben haben.

Wie der geschätzte Leser anhand der obigen Ausführungen erkennen kann, hat sich der Umgang mit derartigen Gesellschaften verschärft, d.h. nur Profikonzepte halten den Anforderungen der Finanzbehörden noch Stand. Deshalb möchte ich hier einen internationalen Steuerspezialisten zitieren: ”Wenn Sie mit einer ungenügenden Konzeption arbeiten, ist dies geschäftlicher Selbstmord!” Es ist dann nur eine Frage der Zeit, bis die heimische Finanzverwaltung das Lügengebäude aufdeckt. Viele Kunden zweifelhafter Firmengründer vergessen zudem das Wohnsitzprinzip und arbeiten trotz der bestehenden Gefahren munter mit ausländischen Gesellschaften aus Steueroasen und haben ihren Hauptwohnsitz immer noch im Heimatland registriert. Solche Gestaltungen sind in den meisten Fällen zum Scheitern verurteilt, weil die Personen letztendlich im Heimatland steuerpflichtig sind.

Wenn es schon eine Offshore Gesellschaft sein soll, die das Hauptgeschäft übernimmt, dann muss ein Wechsel des Wohnsitzes in Betracht gezogen werden, damit die Steuern legal auf ein Minimum reduziert werden können. Für diesen Zweck existieren eine Reihe von geeigneten Einbürgerungsprogrammen bzw. Aufenthaltsgenehmigungen als Resident.

Auf keinen Fall dürfen die heimischen Finanzbehörden unterschätzt werden, denn die üblichen Offshore Gestaltungen sind gut bekannt und werden bei einem konkreten Verdacht ohne Mühe aufgedeckt. Der Autor
kann vor amateurhaften Gestaltungen ohne fachkundige internationale Beratung und Hilfe nur warnen. Wer mit solchen Firmen ohne Niederlassung, örtlichem Büro und nachvollziehbaren Besitzverhältnissen ernsthaft Geschäfte machen möchte, begibt sich unweigerlich in das Fadenkreuz heimischer Finanzbehörden. Selbst
wenn der anschließende Nachweis der Steuerhinterziehung nicht gelingen sollte, lohnt sich die Sache wegen den ständigen Nachforschungen und Geplänkel mit den Behörden nicht. Die eigentliche Arbeit leidet einfach zu stark, wenn man sich nur noch mit den Fahndern auseinandersetzen muss.

Unsere Tipps für rechtssichere Offshore Firmengründungen, durch eine etablierte Anwalts- und Steuerberatungs-Kanzlei in Zypern (seit über 25 Jahren im Offshore Gründungsbereich tätig): www.seychellen-firma.com www.belize-firma.com www.hongkong-firma.com www.usa-ag.com www.delaware-corporation.de www.panama-firma.com www.offshore-firma.com

Leave a Reply